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Hier finden Sie die AGB von:

Dattel Tours
Wahat Reisen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dattel Tours
Ergänzend zu den Paragraphen 651 a-m BGB und den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß § 4-11 BGB-InfoV finden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen dem Reisenden und Dattel Tours Anwendung:

1. Abschluss eines Reisevertrages/Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter, nachfolgend Dattel Tours genannt, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Dattel Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Reisemittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Dattel Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Dattel Tours herausgegeben werden, sind für Dattel Tours und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Dattel Tours gemacht wurden.

1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Rechnung/Buchungsbestätigung durch Dattel Tours zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Dattel Tours vor, an das Dattel Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung gegenüber Dattel Tours erklärt.

2. Bezahlung
Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung/Rechnung einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % (bei Namibia- und Jordanien-Reisen 20%) des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist Dattel Tours nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 zu belangen.

3. Leistungen
Dattel Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Abweichende Leistungen, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von Dattel Tours ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von Dattel Tours. In diesen Fällen tritt Dattel Tours lediglich als Vermittler auf.


4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Dattel Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Dattel Tours verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Dattel Tours eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.2 Dattel Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.

4.2.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Dattel Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Dattel Tours vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Dattel Tours vom Reisenden verlangen.

4.2.2 Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren Dattel Tours gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Dattel Tours nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Dattel Tours den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Dattel Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch Dattel Tours bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Dattel Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Falls die Reise in einem Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Dattel Tours, soweit der Rücktritt nicht durch Dattel Tours zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Dattel Tours hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

ab 120. bis zum 93. Tag vor Reiseantritt: 5%,
ab dem 92. bis zum 57. Tag vor Reiseantritt 10 %,

ab dem 56. bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 25 %,

ab dem 42. bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75 %,
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

Für die Reisen nach Namibia und Jordanien gelten folgende abweichende Stornobedingungen:
ab Buchung bis zum 43. Tag vor Reisebeginn 20 %,
ab dem 42. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem 29. Tag  bis Tourbeginn 90% des Reisepreises .

5.4 In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Dattel Tours im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.5 Dattel Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Dattel Tours nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sine. In diesem Fall wird Dattel Tours die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer anderen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.

5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Kundenwunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet Dattel Tours ein Umbuchungsentgelt von 60,- Euro pro Person, sofern die Umbuchung bis 57 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Änderungswünsche des Kunden, die nach dem 57. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 5.2 bis 5.5 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dattel Tours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Dattel Tours deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

8.2. Bis spätestens 33 Tage vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der bei der Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann Dattel Tours vom Reisevertrag bis 33 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Dattel Tours wird den Reisenden unverzüglich über den Rücktritt informieren und bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, kann Dattel Tours unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht gebrauch machen. Dattel Tours behält sich ausdrücklich vor, die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Dattel Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Dattel Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Dattel Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1
Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Dattel Tours einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Dattel Tours in Deutschland zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Dattel Tours in Deutschland wird der Reisende spätestens mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Dattel Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Dattel Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Dattel Tours erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Dattel Tours dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Dattel Tours anzuzeigen.

10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Dattel Tours zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugscheine ) nicht bis spätestens 8 Tage vor Reisebeginn erhalten hat.

11. Beschränkung der Haftung
11.1
Die vertragliche Haftung von Dattel Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Dattel Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung von Dattel Tours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3
Dattel Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Dattel Tours haftet in diesen Fällen lediglich als Vermittler.

Dattel Tours haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Dattel Tours ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Dattel Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck in Zusammenhang mit Flügen, gemäß Ziffer 10.3. Gepäckverluste sind innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.

13. Verjährung
13.1
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Dattel Tours beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Dattel Tours oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Dattel Tours beruhen.

13.2 Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Dattel Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Dattel Tours verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird, bzw. werden. Sobald Dattel Tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Dattel Tours den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Dattel Tours den Reisenden über den Wechsel informieren. Dattel Tours muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Luftfahrtunternehmen mit Betriebsuntersagung in der EU ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu und wird dem Reisenden auf Wunsch auch gerne vor der Buchung zugesandt.


15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Dattel Tours wird, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Peron des Reisenden oder eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung der Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Dattel Tours nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn dass Dattel Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Reisebuchung, Katalog- oder E-Mailversand erfassten Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach §28 Abs.4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen

17. Rechtswahl
Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Dattel Tours und dem Reisenden findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Dattel Tours im Ausland für die Haftung von Dattel Tours dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18. Gerichtsstand
18.1
Der Reisende kann Dattel Tours nur an dessen Sitz verklagen.

18.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden un Dattel Tours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstatt der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Veranstalter

DATTEL TOURS
Inhaberin: Wilhelmine Jörissen
Zum Mühlenfeld 30
50170 Kerpen
Tel.: 02273 - 58 19 69 3
E-Mail: info@dattel-tours.de

Stand der AGB: Juni 2010

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Allgemeine Reisebedingungen von Wahat Reisen
I. Abschluss und Inhalt des Reisevertrages
Die Buchung des Kunden auf Grundlage der Reiseausschreibung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgen. Bei Buchungen auf elektronischem Wege erhalten Sie unverzüglich eine e-mail mit den von Ihnen angebenen Buchungsdaten. Diese e-mail stellt noch keine Reisebestätigung dar. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Wahat-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung von Wahat-Reisen zustande. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermittelt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Wahat-Reisen vor, an das Wahat-Reisen 14 Tage gebunden ist. Erklärt der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. durch Anzahlung oder Restzahlung) die Annahme, kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Angebotes zustande. Für Wahat-Reisen sind Ausschreibungen aller Art (z.B. in Prospekten und im Internet), die nicht von Wahat-Reisen herausgegeben werden, sowie Vereinbarungen von Reisemittlern und Leistungsträgern mit dem Kunden nicht verbindlich, außer sie wurden durch ausdrückliche und schriftliche Erklärung von Wahat-Reisen mit dem Kunden vereinbart. Der Anmelder hat für alle Vertragspflichten von Teilnehmern, für die er die Anmeldung durchführt, wie für seine eigenen einzustehen, wenn er diese Verpflichtung durch gesonderte und ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

II. Zahlung des Reisepreises
Zahlungen auf den Reisepreis, auch Anzahlungen, sind nur zu leisten, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß §651 k BGB übergeben wurde. Der Sicherungsschein wird dem Kunden von Wahat-Reisen gewöhnlich mit der Reisebestätigung zugesandt. Nach Abschluss des Vertrages bzw. Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übermittlung der Reisebestätigung mit Sicherungsschein sofort fällig. Wahat-Reisen ist berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer IV zu belasten, wenn der Kunde mit der Anzahlung und/oder Restzahlung des Reisepreises im Verzug ist.

III. Vertragliche Leistungen
Aus der Reisebestätigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise mit Reiseverlauf und den allgemeinen Ausführungen durch Wahat-Reisen ergeben sich die von Wahat-Reisen geschuldeten Leistungen. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind nur gestattet, soweit es sich um unerhebliche Änderungen handelt, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Kleinere Änderungen im Reiseverlauf sind somit vorbehalten. Unternehmungen, die in den Reiseverläufen als “Möglichkeit” oder “Gelegenheit” bezeichnet werden, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen; mit ihnen verbundene Kosten nicht im Reisepreis enthalten. Der erste und der letzte Tag dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.

IV. Stornogebühren
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich unter der untenstehenden Adresse zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Wahat-Reisen den Anspruch auf Bezahlung des Reisepreises. Stattdessen kann Wahat-Reisen, soweit der Rücktritt von Wahat-Reisen nicht zu verantworten ist, folgende Entschädigungen verlangen:
bis 45. Tag vor Reisebeginn:            15%
ab 44. bis 29. Tag vor Reisebeginn:  25%
ab 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn:  45%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn:    60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn:              70%
bei Nichtantritt:                               80%
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet.
Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag und bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ein Anspruch des Kunden auf eine Umbuchung besteht nicht. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Wahat-Reisen durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wahat-Reisen steht es frei, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, sofern Wahat-Reisen nachweist, dass ihm ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß §651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für den Reisepreis und entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

V. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung durch Wahat-Reisen die Mindestteilnehmerzahl beziffert und der späteste Rücktrittstermin deutlich angegeben, so kann Wahat-Reisen bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Kunden schriftlich zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so kann Wahat-Reisen sofort von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält bereits geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis zurück.

VI. Kündigung des Vertrags durch den Reiseveranstalter aus anderen Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Reise nachhaltig stört und bereits durch den Reiseveranstalter abgemahnt wurde oder wenn er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält in solchen Fällen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch den Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der störende Reisende selbst.
Zur Kündigung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt gelten die gesetzlichen Regelungen des §651 j BGB.

VII. Haftung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung von Wahat-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Wahat-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Wahat-Reisen bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen. Wahat-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden die im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen stehen, wenn diese in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartner als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Wahat-Reisen sind. Wahat-Reisen haftet aber für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Wahat-Reisen ursächlich geworden ist.

VIII. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden / Abhilfe
Der Kunde ist verpflichtet auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder falls dies nicht möglich sein sollte, Wahat-Reisen telefonisch unter 0049 (0) 9153925833 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, wenn dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Wird die Reiseleitung nicht vertragsmäßig erbracht kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen. Wahat-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wahat-Reisen kann Abhilfe schaffen, in dem er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines Reisemangels gemäß §651 c BGB nach den gesetzlichen Bestimmungen des §651 e BGB kündigen, wenn Wahat-Reisen keine Abhilfe geschaffen hat, nachdem der Kunde dies in einer angemessenen Frist gefordert hatte. Aus Beweisgründen wird für diese Kündigung die schriftliche Form empfohlen. Es bedarf keiner Fristsetzung zur Abhilfe, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Wahat-Reisen verweigert wird oder durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde hat Wahat-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Wahat-Reisen mitgeteilten Frist erhält. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Wahat-Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen i.d.R. Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.

VIX. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wahat-Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und evtl. Mitreisender (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

X. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfrachtunternehmens
Gemäß EU-VO 2111/05 ist Wahat-Reisen verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Wahat-Reisen muss diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen werden, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft/en zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststehen. Die Black List der EU kann auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu abgerufen werden.

XI. Verjährung / Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche des Kunden nach den §§651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Wahat-Reisen oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche aus sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wahat-Reisen oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem des vertraglichen Reiseendes folgt. Die Verjährung ist gehemmt, wenn zwischen dem Kunden und Wahat-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder den Anspruch begründete Umstände schweben. Verweigert der Kunde oder Wahat-Reisen die Fortsetzung der Verhandlung tritt die Verjährung drei Monate nach Ende der Hemmung wieder ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem Tag, der dem des vertraglichen Reiseendes folgt, geltend zu machen. Ansprüche sind fristgemäß unter untenstehender Adresse anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen mit bei Wahat-Reisen gebuchten Flügen. Diese sind innerhalb von 7 Tagen bei Gepäckschäden und innerhalb von 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.

XII. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde Wahat-Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und Kundenbetreuung notwendig sind. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei eingehalten.

XIII. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

XIV. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Reiseveranstalter Wahat-Reisen kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

Wahat-Reisen
Petra Rupp und Samy Abdel Kader GbR
Siegersdorfer Str. 11
91220 Schnaittach
Tel./Fax 0049 (0) 9153925833